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Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

1. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sondervereinbarungen gelten nur, wenn sie auf dem Anmeldevordruck vermerkt sind.

2. Wir bitten Sie, das Original der Anmeldung so schnell wie möglich unterschrieben an uns zurück zu senden, da die Vergabe der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erfolgt.

3. Am Ende der Maßnahme wird dem Teilnehmer ein Zertifikat mit Angaben zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Maßnahme ausgestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Maßnahme wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel der Maßnahme ausgestellt.

4. Den Teilnehmern wird bei Nichtförderung nach dem SGB II bzw. III bzw. bei Arbeitsaufnahme ein Rücktrittsrecht eingeräumt, ohne dass dem Teilnehmer hieraus Kosten entstehen. Des Weiteren räumen wir den Teilnehmern ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Maßnahme ein. Ein nach dem SGB II/III geförderter Lehrgang kann mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate, dann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung hat stets schriftlich „per Einschreiben“ zu erfolgen und muss mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Wird der Lehrgang in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, durchgeführt, so ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnittes möglich.

5. Lehrgänge mit weniger als 8 Teilnehmern können abgesagt werden.

6. Wir behalten uns Neuregelungen bezüglich Unterricht und Organisation, wie z. B. die Verlegung von Lehrgängen jederzeit vor.

7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Störungen des Unterrichts zu unterlassen, die Geräte und Einrichtung pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der verantwortlichen Mitarbeiter der Schule nachzukommen. Bei entsprechenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, geltendes Recht oder die Schulordnung ist der Schulungsvertrag fristlos kündbar; ggf. wird Anzeige erstattet.

8. Für Diebstähle in den Unterrichtsräumen haftet die Akademie nicht.

9. Gegen Unfälle sind unsere Teilnehmer in Tageslehrgängen im Rahmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unfallversichert.

10. Für schuldhafte Beschädigung der Akademieeinrichtung haftet der Teilnehmer.

11. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Lehrgangsgebühren entsprechend der Vertragsmodalitäten mit der fördernden Stelle als Direktzahlung an die Wirtschaftsakademie Küster erfolgt.

12. Prüfungsgebühren oder Teile von Prüfungsgebühren, die nicht vom Kostenträger erstattet werden, trägt der Teilnehmer selbst.

13. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für schulische Zwecke seine personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und an den Auftraggeber oder die zuständige Kammer weiter gegeben werden.

14. Zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und zur Einleitung von ggf. notwendigen Korrekturmaßnahmen bildet unser Beschwerdemanagement eine unverzichtbare Grundlage zur Erreichung unserer Qualitätsziele (VA 4.4.1.3‚ QMH). Beschwerden sind in mündlicher oder schriftlicher Form an die Akademieleitung zu richten. Mündliche Beschwerden werden von der Akademieleitung schriftlich dokumentiert. Die Akademieleitung entscheidet über die Relevanz der Beschwerden, prüft auf Berechtigung und Plausibilität. Ist die Akademieleitung in der Lage, die Ursache für die Beschwerde zu beheben, geschieht dies unverzüglich. Ist die Akademieleitung nicht aus eigener Kraft in der Lage, den Grund der Beschwerde zu beheben, wird die Beschwerde unverzüglich an die Geschäftsleitung weiter gereicht, die so schnell wie möglich die notwendigen Korrekturmaßnahmen einleitet. Das Ergebnis der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer spätestens zwei Wochen nach Beschwerde schriftlich mitgeteilt. Beschwerden über die Akademieleitung sind direkt an die Geschäftsleitung zu richten. Beschwerden werden gesammelt und regelmäßig in einem statistischen Verfahren hinsichtlich quantitativer und qualitativer Kriterien ausgewertet.